
Die Grundsteuerreform kommt – auch Sie sind in der Pflicht
Bis heute wird in Deutschland die Grundsteuer auf Basis völlig veralteter Daten berechnet. Um dies zu ändern hat die Bundesregierung im Jahr 2018 eine Grundsteuerreform beschlossen. In Folge dessen müssen in Deutschland mehr als 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dabei ist es unerheblich wie das Grundstück genutzt wird: privat, vermietet, betrieblich oder land- und forstwirtschaftlich. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Die neuen Einheitswerte werden jedoch erst ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.
Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie von der Neubewertung unmittelbar betroffen! Sie sind verpflichtet eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Als Ihre Berater in allen steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne individuell bei dem Neubewertungsverfahren der Grundsteuer und übernehmen die gesamte Abwicklung mit den Finanzbehörden. Rufen Sie uns an und wir besprechen das weitere Vorgehen.